§ 23 AngG - Ohne wirksame Vereinbarung einer Anrechnung von Vordienstzeiten besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Anrechnung von bei einem anderen Arbeitgeber verbrachten Zeiten. Auch wenn der frühere Arbeitgeber Gesellschafter der neuen Arbeitgeber-GmbH ist, kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass er auch zur Zusage der Übernahme des Arbeitnehmers „mit allen Rechten und Pflichten“ im Namen der neuen Arbeitgeber-GmbH berechtigt wäre.