§ 260 BAO - Ein Berufungsbescheid einer FLD, der zwar mit Dezember 2002 datiert, dem Berufungswerber jedoch erst im Jänner 2003 zugestellt worden ist, ist wegen Unzuständigkeit der FLD im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des von ihr erlassenen Bescheides aufzuheben.
VwGH 30.10.2003, 2003/15/0035