§ 303 BAO - Es gibt keinen eigenen Wiederaufnahmetatbestand, wonach eine Zahlung (hier: positive Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung) beim Empfänger einkünfteerhöhend erfasst werden müsse, wenn ein (vom Empfänger verschiedener) Steuerpflichtiger diese Zahlung leistet und diese bei ihm in einem anderen Verfahren bescheidmäßig als Betriebsausgabe (bzw. im Rahmen der Werbungskosten) anerkannt wird.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0147