Art 43 EG - Der im EG-Vertrag verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ist dahin gehend auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Vorbeugung gegen die Steuerflucht eine Regelung einzuführen, wonach latente (noch nicht realisierte) Wertsteigerungen besteuert werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
EuGH 11.03.2004, C-9/02 , de Lasteyrie du Saillant