§ 37 Abs 1 und Abs 4, § 97 Abs 1 und Abs 4 EStG idF vor BGBl I 2003/71 - Der in § 37 EStG und § 97 EStG idF BGBl 1996/797 vorgesehenen Regelung - die es nur den Beziehern von inländischen Kapitalerträgen erlaubt, zwischen der besonderen Abgeltungsteuer und der normalen Einkommensteuer mit einer Ermäßigung des Steuersatzes um 50 % zu wählen, während sie vorsieht, dass für ausländische Kapitalerträge zwingend die normale Einkommensteuer ohne Ermäßigung des Steuersatzes gilt - stehen die Gemeinschaftsvorschriften über den freien Kapitalverkehr entgegen. Dass den Beziehern ausländischer Kapitalerträge die genannte Möglichkeit, zwischen den beiden verschiedenen Formen der Besteuerung zu wählen, nicht eingeräumt wird, kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Erträge der Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, in diesem Staat nur einer niedrigeren Besteuerung unterliegen.