Art 3, Art 4 RL 80/987/EWG - Art 3 Abs 1 und Art 4 Abs 3 Unterabs 1 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. 10. 1980 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers] (Insolvenzrichtlinie) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht erlauben, die Zahlungsverpflichtung der Garantieeinrichtungen auf einen Betrag zu begrenzen, der den notwendigen Lebensunterhalt der betroffenen Arbeitnehmer deckt und von dem die Zahlungen abgezogen werden, die der Arbeitgeber während des von der Garantie erfassten Zeitraumes geleistet hat. EuGH 04.03.2004, C-19/01 , C-50/01 und C-84/01 , Barsotti ua.