§ 12a KV-Industrieangestellte, § 1 Abs 4a IESG - Regelt der KV bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit, dass die Abfertigung nicht nur vom letzten Teilzeitentgelt, sondern unter aliquoter Berücksichtigung des Entgelts gemischt zu berechnen ist, ist dieser höhere Anspruch im Fall der Insolvenz ebenfalls gesichert.
OGH 30.10.2003, 8 ObS 14/03x