§ 27 Abs 1 Z 4 EStG, § 42 Abs 1, § 42 InvFG 1993 idF BGBl 1993/818 - Die Bestimmung des § 42 InvFG 1993 idF BGBl 1993/818, wonach Substanzgewinne iSd § 40 Abs 1 InvFG idF BGBl 1993/818 aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an ausländischen Kapitalanlagefonds nur dann steuerfrei waren, wenn sie durch den inländischen steuerlichen Vertreter nachgewiesen wurden, verstieß gegen die in Art 40 EWR-Abkommen festgelegte Freiheit des Kapitalverkehrs und war insoweit durch die völkerrechtliche (gesetzesgleiche) Norm aufgehoben worden.