§ 18 Abs 6, § 102 Abs 2 Z 2 EStG - Gemäß § 102 Abs 2 Z 2 letzter Satz EStG kann bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ein Verlustabzug nach § 18 Abs 6 und Abs 7 EStG nur insoweit berücksichtigt werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat.