Art 49, Art 56 EG - Eine nationale Regelung, die die Anwendung des günstigeren Satzes des der Abgeltung der Einkommensteuer dienenden Steuerabzugs auf Einkünfte aus Finanz- und Versicherungsverträgen vollständig ausschließt, wenn deren Schuldner nicht im Inland wohnhaft oder niedergelassen ist, verstößt gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.