Art 3 VO (EWG) 1408/71 , Art 39 EG - Da das Gemeinschaftsrecht bislang keine weitgehende Harmonisierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorsieht, können unterschiedliche nationale Regelungen hinsichtlich der Wartezeit für die Gewährung einer Invaliditätspension nicht zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Freizügigkeit führen.
OGH 16.12.2003, 10 ObS 232/03w