Bestehende Unklarheiten und zahlreiche Anfragen aus der Praxis zur beitragsrechtlichen und lohnsteuerlichen Behandlung von Bezugsumwandlungen in Zusammenhang mit Zukunftssicherungsmaßnahmen haben die OÖ GKK veranlasst, nach Absprache mit dem HVSVT und dem BMF eine klarstellende Mitteilung herauszugeben (siehe ARD 5486/4/2004). Bevor auf den Inhalt dieser Mitteilung eingegangen wird, soll kurz das Wesen einer Bezugsumwandlung dargestellt werden.