§ 16 Abs 1 Z 4 lit c EStG, § 293b BAO - Ist es aufgrund der Einkommensteuererklärung eines für die Dauer seiner Mitgliedschaft bei einem UVS karenzierten Bundesbeamten zur doppelten Berücksichtigung der von ihm für die Zeit seines Karenzurlaubs eingezahlten Pensionsbeiträge als Werbungskosten gekommen - einerseits fälschlicherweise durch den Arbeitgeber (Bund) durch Anführung negativer Einkünfte aus dem Bundesdienst auf dem Lohnzettel und andererseits durch Eintragung in der Spalte „Werbungskosten, die Ihr Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte“ -, ist dieser rechtswidrige Einkommensteuerbescheid gemäß § 293b BAO zu berichtigen.