RA Dr. Georg Grießer beschäftigt sich in diesem Artikel vor allem mit den Fragen, welches Rechtsgeschäft die „Übertragung“ von Anwartschaften in Pensionskassen inhaltlich darstellt und was unter dem „Deckungserfordernis“ und den „Rechungszinsen“ zu verstehen ist. Im Hinblick auf in der Praxis durchaus vorkommende mangelhafte oder unklare Vertragsgestaltungen beantwortet der Autor auch die Fragen, was notwendiger Inhalt der Übertragungsvereinbarung sein muss und was im Geschäftsplan der Pensionskasse oder im Pensionskassenvertrag geregelt werden kann. (RdW 2004/83, S 101, Heft 2)