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Entgeltanspruch bei Mitarbeit im Betrieb des Lebensgefährten

ArbeitsrechtARD 5483/4/2004 Heft 5483 v. 23.3.2004

§ 1152 ABGB, § 273 ZPO - Leistet eine Frau im Betrieb ihres Lebensgefährten in Erwartung des Fortbestehens der Lebensgemeinschaft und einer Eheschließung über Jahre hinweg Dienstleistungen, die normalerweise von einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung und in einem echten Dienstverhältnis erbracht werden (hier: Kellnerin im Gasthaus des Lebensgefährten) und für die sie wöchentlich Beträge zwischen S 500,- und S 2.000,- erhielt, wird die Lebensgemeinschaft dann jedoch aufgelöst, weil jeder einen anderen Partner gefunden hat, hat sie unter Anwendung des § 273 ZPO Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, die sich an der Höhe des geltenden Kollektivvertragslohnes (inklusive Jahresremunerationen und abzüglich der wöchentlich ausbezahlten Beträge) zu orientieren hat.

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