§ 67 Abs 8 lit c EStG - Ist ein Jahresbonus von der Erreichung bestimmter unternehmerischer Ziele abhängig und wird er nach dienstvertraglicher Vereinbarung nie im Jahr der Zielerreichung, sondern immer erst im darauf folgenden Jahr anlässlich der Bilanzerstellung ausbezahlt, so liegt keine Nachzahlung iSd § 67 Abs 8 EStG vor.
VwGH 22.01.2004, 98/14/0009