§ 863, § 914 ABGB - Entschließt sich der Betreiber einer Kantine in einem Theater, diese während der Spielpause in den Sommermonaten zu schließen, obwohl die Räumlichkeiten der Kantine auch von der Straße aus zugänglich wären, ist davon auszugehen, dass das Dienstverhältnis mit seinem Koch für die Monate Juli und August bloß karenziert wurde und trotz regelmäßiger Abrechnung Ende Juni und Arbeitslosengeldbezug im August keine echte Unterbrechung des Dienstverhältnisses vorliegt.