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Grunderwerbsteuer bei Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Lohnsteuer und AbgabenARD 5482/12/2004 Heft 5482 v. 16.3.2004

§ 4 Abs 2 Z 2 GrEStG - Bei Übergabsverträgen betreffend land- und forstwirtschaftliche Betriebe gegen Wohnungs- und Ausgedingsrechte ist - obwohl eine Gegenleistung vorhanden bzw zu ermitteln ist - die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs 2 Z 2 GrEStG nicht nach dem Wert der Gegenleistung, sondern nach dem Wert des Grundstücks (Einheitswert) zu ermitteln.

VwGH 04.12.2003, 2002/16/0246

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