§ 27 Z 1 AngG - Der Entlassungsgrund der Untreue im Dienst iSd § 27 Z 1 AngG wird durch jeden vorsätzlichen und pflichtwidrigen Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers erfüllt, wodurch dessen dienstliches Vertrauen zu seinem Angestellten verwirkt wird, gleichgültig ob der Arbeitgeber dadurch einen Schaden erleidet oder nicht. Eine Strafbarkeit der Handlung ist somit ebenso wenig erforderlich wie die Schädigungsabsicht oder der Eintritt des konkreten Schadens.