In den letzten Jahren vermehren sich die Streitfälle rund um das Thema Internetnutzung am Arbeitsplatz. Von besonderem Interesse ist die Frage, inwieweit privates Surfen und private E-Mails zulässig sind. Sofern es im Betrieb kein ausdrückliches Verbot der privaten Internetnutzung gibt, ist das private Internetsurfen sowie die Versendung privater E-Mails in geringem Umfang üblich und daher zulässig.