§ 15 BAG, § 152 ABGB - Soll ein Lehrling entlassen werden, kann die Zustellung der Entlassungserklärung nur an dessen gesetzlichen Vertreter für sich allein die rechtswirksame Auflösung des Lehrverhältnisses nicht bewirken, sondern muss die Auflösung jedenfalls (auch) gegenüber dem mündigen minderjährigen Lehrling selbst erklärt werden.
OGH 08.10.2003, 9 ObA 53/03i