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Ausspruch der Entlassungserklärung gegenüber einem minderjährigen Lehrling

ArbeitsrechtARD 5480/6/2004 Heft 5480 v. 9.3.2004

§ 15 Abs 3c BAG - Setzt ein mündiger minderjähriger Lehrling einen Entlassungsgrund (hier: wiederholtes Zuspätkommen und zweimaliges Schlafen während der Dienstzeit), kann die Entlassung wirksam dem Lehrling selbst gegenüber erklärt werden; eine Verständigung oder gar Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.

ASG Wien 18.06.2003, 20 Cga 240/02p, rk

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