Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das AVG, das Zustellgesetz , das Gebührengesetz 1957, das Meldegesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden; BGBl I 2004/10, ausgegeben am 27.02.2004.
Wesentlichste Neuerung ist die im E-Government-Gesetz vorgesehene Schaffung der so genannten „Bürgerkarte“ als neues Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis samt elektronischer Signatur.