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Änderung des Pensionskassengesetzes

GesetzesänderungenARD 5480/2/2004 Heft 5480 v. 9.3.2004

In Zusammenhang mit einer Änderung des HGB durch BGBl I 2004/14, mit der die Übergangsregelung betreffend die Absenkung des Haftungshöchstbetrages für Wirtschaftsprüfer um 2 Jahre verlängert und das Wirksamwerden der Rotationsbestimmung um 2 Jahre aufgeschoben wird, werden auch das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das PKG geändert. Auch im PKG ist nunmehr der Ausschließungsgrund des § 31 Abs 1 PKG - wonach Personen, die bereits in den vorhergehenden 6 Geschäftsjahren die Pensionskasse als Abschlussprüfer geprüft haben, nicht zu Abschlussprüfern bestellt werden dürfen - erstmals in jenem Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. 12. 2005 beginnt (bisher 31. 12. 2003). Bundesgesetz; BGBl I 2004/13, ausgegeben am 27.02.2004.

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