§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Studienreisen eines Berufsschullehrers, der berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer unterrichtet, nach New York und China führen bei einem so genannten Mischprogramm, auch wenn sie für den Beruf förderlich sind (insbesondere für jenen als Englischlehrer, was jedenfalls für Reisen in ein englischsprachiges Land zutrifft), zu nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG nicht abzugsfähigen Aufwendungen.