§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106, § 34 EStG - Können die Kosten eines NLP-Kurses, die vor dem Jahr 2000 anfallen, nicht unter Fortbildungskosten subsumiert werden und war die abgabepflichtige Lektorin aufgrund der Verschlechterung der Sehkraft ihrer Augen gezwungen, eine neuerliche Berufsausbildung zu beginnen, so ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Kosten des NLP-Kurses eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG darstellen.