§ 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Ausbildungskosten gehörten bis einschließlich 1999 zu den Kosten der Lebensführung iSd § 20 EStG und waren daher im Gegensatz zu den Fortbildungskosten weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (vgl VwGH 31.01.2002, 2001/15/0098, ARD 5307/24/2002).