§ 1153 ABGB - Bei der Prüfung, ob der Vertrag eines Zeitungskolporteurs einen echten oder einen freien Dienstvertrag darstellt, ist nicht der erstellte Vertrag entscheidend, sondern wie dieser Vertrag in der jahrelang dauernden Vertragsbeziehung tatsächlich gelebt wurde. Entscheidend ist also die konkrete Vertragsbeziehung im Einzelfall. Deren Beurteilung stellt aber regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage dar und eine Revision ist daher unzulässig, sodass es im vorliegenden Fall in Hinblick auf die festgestellte Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort, die sanktionierten Vorschriften betreffend Arbeitskleidung und Arbeitsverhalten sowie das stark eingeschränkte Vertretungsrecht bei der Beurteilung der Beschäftigung als echtes Dienstverhältnis bleibt.