Vorbemerkung zu ARD 5479/7/2004 und ARD 5479/8/2004
Die beiden folgenden Entscheidungen zeigen wieder einmal sehr klar, wie weit das Land der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht sein kann: Auf den ersten Blick vielleicht vergleichbare Tätigkeiten wurden von den Gerichten einmal als echter Dienstvertrag qualifiziert und im anderen Fall nicht.