vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EDV-Dienstleistungen und Liebhaberei

Lohnsteuer und AbgabenARD 5479/13/2004 Heft 5479 v. 5.3.2004

§ 2 Abs 3 EStG, § 2 Abs 1 Z 1 und Z 2 LVO - Bei einer Tätigkeit wie der vorliegenden (EDV-Dienstleistungen) ist die für die Qualifizierung als Einkunftsquelle maßgebliche Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, zunächst zu vermuten. Diese Vermutung kann anhand der in § 2 Abs 1 LVO 1990 und 1993 genannten Kriterien, welche die Beurteilung der subjektiven Gewinnabsicht ermöglichen, widerlegt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte