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Aufsichtsratsmitglieder - neue Selbstständige

SozialversicherungARD 5479/10/2004 Heft 5479 v. 5.3.2004

§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG - Die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates stellt sich als Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben dar und ist daher eine betriebliche Tätigkeit, aus der Einkünfte iSd § 22 Z 2 EStG bezogen werden. Ein von der Gewerkschaft in verschiedene Aufsichtsräte entsandter Gemeindebediensteter unterliegt daher als „neuer Selbstständiger“ aufgrund dieser Tätigkeit der Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG.

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