§ 4 Abs 4 EStG, § 12 Abs 1 Z 1 UStG - Wenn ein Einzelunternehmer sämtliche bei ihm tätigen Arbeitnehmer mit einem Tag kündigt, um sie am nächsten Tag vom Personalleasingunternehmen seiner Ehefrau zurückzuleasen, und ihm durch diese Auslagerung des Personals ein jährlicher Mehraufwand an Personalkosten von mehreren S 100.000,- entsteht, ist der Überlassungsvertrag steuerrechtlich nicht anzuerkennen, weil er einem Fremdvergleich nicht standhält.