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Unterhaltsabsetzbetrag und Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5477/14/2004 Heft 5477 v. 27.2.2004

§ 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG - Nach § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs 5 FLAG) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von € 25,50 [S 350,-] monatlich zu.

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