§ 16 Abs 1 BewG - Verbindungsrenten sind Renten, die an das Ableben mehrerer Personen geknüpft sind. Bei der neuen versicherungsmathematischen Berechnung des Barwertfaktors gelangt daher auch der Verbindungsfaktor äxy zur Anwendung, der die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit der kombinierten Lebenserwartung für beide Personen zum Ausdruck bringt.