Art 13, Art 73, Art 76 VO 1408/71 -Im Zusammenhang mit der Frage nach dem Anspruch einer inDeutschland wohnhaftenÖsterreicherin aufKinderbetreuungsgeld, die sich in ihremDienstverhältnis in ÖsterreichinKarenznach dem MSchG befindet, wird derEuGHim Wesentlichen umVorabentscheidung der Frage ersucht, obÖsterreich als Beschäftigerstaattrotz der fehlenden SV-Pflicht während der Karenz und trotz des Wohnortes der Arbeitnehmerin und ihrer Familienangehörigen in Deutschland zur Erbringung der Familienleistungen(hier: des Kinderbetreuungsgeldes)zuständigist.