§ 1157, § 1158 ABGB - Fällt der bisherige Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers durch die Änderung der Organisation des Betriebes weg (hier: Vergabe der Reinigungsaufträge an eine Fremdfirma) und ist der Einsatz des Arbeitnehmers auf einem Ersatzarbeitsplatz wegen dessen fehlender Kenntnisse des Schreibens und des Lesens nicht möglich, ist die Kündigung notwendig und zulässig.