§ 4 Abs 2 ASVG - Ist ein (ehemaliger) Unternehmer auch nach der Übergabe seines (Einmann-)Betriebes (hier: Baumaschinenverleih und Erdarbeiten) an seinen Sohn für diesen Betrieb weiterhin überwiegend selbstständig und in Eigenverantwortung tätig, liegt kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, auch wenn der Sohn aus der Führung des Betriebes allein berechtigt und verpflichtet wird und daher Dienstgeber iSd § 35 ASVG wäre.