Art 141, Art 234 EG, § 258 ASVG - Eine Regelung, die eine Ehe zwischen einer Frau und einem Mann, der vor seiner Geschlechtsumwandlung ebenfalls dem weiblichen Geschlecht angehörte, unmöglich macht, verstößt gegen Art 12 EMRK. Ist die Ehe außerdem die Voraussetzung dafür, dass dem einen von ihnen ein Bestandteil des Entgelts des anderen gewährt werden kann, indem er als Begünstigter einer Hinterbliebenenrente bestimmt wird, widerspricht diese Regelung Art 141 EG. EuGH 07.01.2004, C-117/01 , K.B.