§ 136 Abs 4 GSVG - Das Vorliegen eines Unterhaltstitels reicht für einen Anspruch auf Witwenpension nicht aus, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes aufgrund seiner Einkommensverhältnisse keinen Unterhalt zu leisten hat.
OGH 18.03.2003, 10 ObS 78/03y