§ 238 Abs 3 ASVG, § 44 Abs 6 lit c ASVG, RL 79/7/EWG - Die Einbeziehung von entgeltfreien Ausbildungszeiten unter Annahme eines fiktiven täglichen Arbeitsverdienstes in die Bemessungsgrundlage für die Pensionsberechnung, während Zeiten des Bezuges einer Lehrlingsentschädigung unberücksichtigt bleiben, ist nicht gleichheitswidrig, da sich die dadurch erworbenen Versicherungszeiten durch die Erhöhung des Steigerungsbetrages günstig auf die Höhe der Pension auswirken.