§ 2 DHG - Hat ein Arbeitgeber die ihm von seinem Arbeitnehmer ausgehändigten Strafmandate, die diesem für das Parken ohne Parkschein in Kurzparkzonen mit dem Dienstfahrzeug ausgestellt wurden, sowie die bei ihm direkt einlangenden Anonymverfügungen nicht bezahlt, so dass es zu Strafverfügungen gekommen ist, kann dem Arbeitnehmer hinsichtlich dieser Strafverfügungen kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden, das ihn zum Ersatz des eingetretenen Schadens gemäß § 2 DHG verpflichten würde.