§ 255 Abs 3 ASVG - Die Verweisung gelernter bzw angelernter Facharbeiter auf einschlägige Angestelltentätigkeiten, bei denen die im erlernten/angelernten Handwerksberuf erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungs- und Ausübungskriterium bilden und bei denen auch tatsächlich gelernte/angelernte Facharbeiter Verwendung finden, ist zulässig, wobei auch eine allenfalls erforderliche Nachschulung im Ausmaß von ca 3 Monaten als zumutbar erachtet wird.