Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschlägen und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich
mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2004: € 653,19) mit Beschränkung auf 80 % des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60 % für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und