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Werte im Bereich der Arbeitslosenversicherung für 2004

SozialversicherungARD 5470/8/2004 Heft 5470 v. 3.2.2004

Höhe des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschlägen und Ergänzungsbetrag) gebührt täglich

mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2004: € 653,19) mit Beschränkung auf 80 % des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60 % für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und

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