§ 14 Abs 1 AlVG - Ein Arbeitsloser vor Vollendung des 25. Lebensjahres hat nicht nur dann mangels Anwartschaft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er auf Vermittlung des AMS binnen 4 Wochen nach Beendigung der letzten Beschäftigung einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, sondern auch dann nicht, wenn die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auf eigene Aktivitäten des Arbeitslosen zurückzuführen ist.
VwGH 13.08.2003, 2002/08/0058