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Verweigerung einer angeordneten Untersuchung bei Zweifel über Arbeitsfähigkeit

SozialversicherungARD 5470/13/2004 Heft 5470 v. 3.2.2004

§ 8 Abs 2 AlVG - Ergeben sich Zweifel über die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosengeldbeziehers, ist dieser gemäß § 8 Abs 2 AlVG verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitsmarktservice ärztlich untersuchen zu lassen. Weigert er sich, dieser Anordnung Folge zu leisten, erhält er für die Dauer der Weigerung kein Arbeitslosengeld.

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