§ 6 AVRAG - Wird ein Dienstverhältnis im Rahmen eines Betriebsübergangs vom Erwerber übernommen und von ihm wenige Tage später beendet, haftet der Veräußerer des Betriebes nicht für Beendigungsansprüche des Arbeitnehmers (hier: Urlaubsersatzleistung).
OLG Wien 20.11.2003, 10 Ra 100/03d