§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1 BAO - Zu den gesetzlichen Vertretern iSd § 80 Abs 1 BAO, die gemäß § 9 Abs 1 BAO neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für deren Abgabenschulden haften, gehören auch die Masseverwalter (vgl VwGH 30.07.2002, 96/14/0105, ARD 5407/13/2003).