§ 879 ABGB - Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie darf nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, deren Eintritt ausschließlich im Einflussbereich des Arbeitgebers liegt. Eine dienstvertragliche Regelung, wonach „... bei einem gekündigten Dienstverhältnis ... der Anspruch auf Prämienzahlung entfällt“, stellt insofern einen unzulässigen Eingriff in berechtigte Arbeitnehmerinteressen dar, als es ausschließlich im Einflussbereich des Arbeitgebers liegt, einen wesentlichen Teil des Entgelts, mit dem der Arbeitnehmer grundsätzlich rechnen konnte, unmittelbar, nämlich sofort ab Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist wegfallen zu lassen.