§ 10 UrlG, § 871 ABGB - Der Umstand, dass ein Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers einem Irrtum unterlegen ist, wodurch der Arbeitnehmer in gutem Glauben während der Kündigungsfrist mehr Urlaub verbrauchte, als ihm rechtlich zustand, führt zu keinem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung des zu viel ausbezahlten Urlaubsentgeltes nach § 10 UrlG.