Für die Beschäftigten im Reisebürogewerbe wurde mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2004 ein neuer Gehaltsabschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden wie folgt erhöht:
bis zu einem Betrag von € 1.291,- um einen Fixbetrag von € 25,-;bis zu einem Betrag von € 1.434,- um einen Fixbetrag von € 22,-;